Fragestunde und Befragung der Regierung / Drei Aktuelle Stunden in dieser Sitzungswoche
Die Plenarsitzungen der letzten Woche begannen mit der Befragung der Bundesregierung am Mittwoch, dem 28. März 2007. Die Fraktion Bündnis 90/Grüne ließ eine Aktuelle Stunde zum „Schutz der Biodiversität in der EU ohne Deutschland“ während der Fragestunde auf die Tagesordnung setzen.
Die Abgeordneten ließen sich während der Befragung der Bundesregierung innerhalb der dafür vorgesehenen 35 Minuten von der Regierung über die Kabinettssitzung berichten, die in der Regel am Vormittag desselben Tages stattfindet. Eine weitere Form der parlamentarischen Kontrolle schließt sich daran an: In der so genannten Fragestunde werden Fragen der Parlamentarier, die bestimmte Ressorts betreffen, entweder von dem zuständigen Minister oder dem jeweiligen parlamentarischen Staatssekretär sofort im Plenum beantwortet. Die Fragen liegen als Drucksache vor ( 16/4802) und können auch schriftlich beantwortet werden.
Ablauf einer Aktuellen Stunde
Aktuelle Stunden können sich an Fragestunden anschließen, wenn nach Ansicht einer Fraktion weiterer Diskussionsbedarf besteht. Sie können auch schon vorher verlangt werden, um aktuelle Themen aufzugreifen, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Die Abgeordnetenbeiträge dürfen nicht länger als fünf Minuten dauern und theoretisch insgesamt 60 Minuten nicht überschreiten. Die Redezeit von Mitgliedern der Bundesregierung oder des Bundesrates wird hier nicht mit eingerechnet, so dass Aktuelle Stunden tatsächlich regelmäßig länger als eine Stunde dauern. Reden Kanzler, Minister oder Ministerpräsidenten länger als zehn Minuten, kann auf Verlangen einer Fraktion eine reguläre Aussprache über die Ausführungen eröffnet werden.