Nach Überwachung durch schweizerische Flugsicherung
gefragt
Verkehr und Bauwesen/Kleine Anfrage -
03.01.2005
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung
dulde die Wahrnehmung deutscher Hoheitsrechte durch die
schweizerische Flugsicherung Skyguide ohne Rechtsgrundlage. Das
wirft die CDU/CSU-Fraktion der Regierung in einer Kleinen Anfrage (
15/4528) vor. Ursprünglich sei vorgesehen
gewesen, die Flugüberwachung durch Skyguide in
völkerrechtlich verbindlicher Weise zu regeln. Die
Ratifizierung eines entsprechenden Vertrages sei am Widerstand des
Schweizer Ständerates gescheitert. Daher begegne die aktuelle
Praxis nun starken verfassungsrechtlichen Bedenken, wie die
CDU/CSU-Fraktion betont. Da der Schweizer Bund einem Bericht vom
Juli 2004 zufolge die dauerhafte Übernahme der Flugsicherung
im süddeutschen Raum durch Skyguide anstrebe, wollen die
Abgeordneten nun wissen, welches die Gründe dafür sind,
dass die Bundesregierung diese Praxis ohne Rechtsgrundlage dulde.
Außerdem fragen sie, warum die Flugsicherung auf diesem
Gebiet nicht von der Deutschen Flugsicherung vorgenommen werden
könne.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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