Reiseveranstalter sollen bei Vertragsabschluss
Luftfahrtunternehmen benennen
Ausschuss für Tourismus/Ausschuss für
Tourismus - 16.02.2005
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat
den Ausschuss für Tourismus am Mittwochnachmittag über
Pläne der EU-Kommission unterrichtet, die Reiseveranstalter
dazu zu verpflichten, den Kunden bei Buchungen das ausführende
Luftfahrtunternehmen zu benennen. Der Beschluss in der Kommission
werde für den heutigen Mittwoch erwartet, berichtete die
Regierung. Allerdings liege bislang noch keine Rückmeldung
vor. Den Angaben zufolge strebt Brüssel an, sowohl bei
Flugpauschalreiseverträgen als auch bei
Luftbeförderungsverträgen zugunsten der Flugreisenden
umfassende Transparenz über die Identität des
Luftfahrtunternehmens sowie etwaige Sicherheitsmängel dieses
Unternehmens zu schaffen. Dies solle dadurch erreicht werden, dass
der den Pauschalreisevertrag abschließende Reiseveranstalter
oder der vertragliche Luftfrachtführer verpflichtet wird, den
Fluggast bei Vertragsabschluss zu informieren. Die Bundesregierung
begrüße das Ziel grundsätzlich, könne sich
jedoch im Einzelnen erst äußern, wenn der
Kommissionsvorschlag vorliegt. Die SPD-Fraktion stellte die Frage,
ob es realisierbar sei, diese Angaben bereits bei Vertragsabschluss
zu machen. Auf die Frage der Union nach der Stellungnahme der
betroffenen Branche berichtete die Regierung, der Deutsche
Reisebüro-Verband habe eine Reihe von kritischen Anmerkungen
zu dem Vorhaben eingereicht.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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