Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis
90/Die Grünen wollen die Versender so genannter Spams im
Nachrichtenaustausch durch e-Mail abschrecken. Dies ist das Ziel
eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Teledienstegesetzes (
15/4835). Aufgrund des kostengünstigen
Zugangs zum Internet und dem darauf aufbauenden
Nachrichtenaustausch per e-Mail versenden einige Unternehmen zur
Unterstützung des Marketings in großen Mengen
elektronische Post (so genannte Spam) ohne Zustimmung des
Empfängers, unter Verschleierung des Absenders und des
gewerblichen Hintergrunds. Die Bearbeitung dieser Nachrichten
führe bei Unternehmen zu hohen Produktivitätsverlusten
und bei privaten Haushalten zu erhöhten Einwahlkosten,
schreiben die Abgeordneten. Spam untergrabe auch das Vertrauen der
Verbraucher in wichtige Zukunftstechnologien. Vollständig
beseitigt werden könnten Spams nur durch ein abgestimmtes
Vorgehen, das die Service-Provider, die Verbraucher und den
Gesetzgeber einschließt. Service-Provider und Verbraucher
könnten durch Filterprogramme den Marketingeffekt
schmälern. Für die Spamer blieben jedoch genügend
Anreize, sodass der Gesetzgeber den Missbrauch dieses Mediums
eindämmen und die störungsfreie Nutzung sicherstellen
müsse. Dazu will die Koalition Täuschungsmaßnahmen,
die typisch für Spams seien, verbieten. Im Einzelnen soll es
verboten werden, in der Kopfzeile einer kommerziellen e-Mail die
wahre Identität des Absenders zu verschleiern oder zu
verheimlichen. Ferner wollen die Fraktionen klarstellen, dass der
kommerzielle Charakter einer Nachricht sich nicht nur aus dem Text
selbst ergeben muss, sondern auch schon in der Betreffzeile einer
e-Mail weder verschleiert noch verheimlicht werden darf. Bei einem
Verstoß gegen das Verbot der Verschleierung oder
Verheimlichung soll eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro
drohen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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