Im Bundestag notiert: Änderungen des
Haushaltsgrundsätzegesetzes und der
Bundeshaushaltsordnung
Haushalt/Antrag - 22.02.2005
Berlin: (hib/MIK) Die Rolle des Parlaments
als Haushaltsgesetzgeber soll wieder gestärkt werden. Dies
fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (
15/4853). Deshalb soll die Bundesregierung
einen Gesetzentwurf mit Änderungen des
Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung
vorlegen mit dem Ziel, dass Kreditermächtigungen aus dem
Vorjahr nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn die
für das laufende Haushaltsjahr veranschlagte Ermächtigung
zur Nettokreditaufnahme verbraucht ist. Bisher dürfen nach
Angaben der Fraktion nicht ausgeschöpfte
Kreditermächtigungen (Restkreditermächtigung) im
folgenden Haushaltsjahr in Anspruch genommen werden. Dies hat im
Ergebnis dazu geführt, dass die Restkreditermächtigung im
Haushaltsjahr 2005 auf rund 19 Milliarden Euro angewachsen
sei.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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