Berlin: (hib/WOL) Zur Ratifizierung des
Vertrages über eine Verfassung der Europäischen Union
(EU) hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, um
deren Grundlagen im nationalen Recht zu verankern (
15/4900). Durch das Vertragsgesetz sollen die
erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des
Verfassungsvertrages geschaffen werden, heißt es im Entwurf.
Der Vertrag stärke die Handlungsfähigkeit der erweiterten
EU, den Grundrechtsschutz durch die Rechtsverbindlichkeit der
europäischen Grundrechtscharta sowie die Rechte des
Europäischen Parlaments. Außerdem erhielten die
nationalen Parlamente Mitwirkungsrechte im Rahmen der
Subsidiaritätskontrolle. Der Gesetzentwurf beinhaltet unter
anderem den Wortlaut des europäischen Verfassungsvertrages.
Darin geregelt sind alle relevanten Wechselbeziehungen zwischen den
Mitgliedstaaten, darunter die Finanzen der Gemeinschaft, der
Binnenmarkt, die Wirtschafts- und Währungspolitik, die
gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie andere
Politikbereiche wie Arbeitsmarkt, Landwirtschaft, Umwelt,
Verbraucherschutz, Verkehr, Forschung und polizeiliche
Zusammenarbeit. Neu justiert wurden für den Verfassungsvertrag
auch die institutionelle Arbeitsweise der EU-Organe und die
Entscheidungsmechanismen. Die Ratifizierung des Verfassungswerks
bedarf einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Die
Verfassung kann erst dann in Kraft treten, wenn sie von allen 25
Mitgliedstaaten ratifiziert wird.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf