Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat
einen Gesetzentwurf zur Reform des Reisekostenrechts vorgelegt (
15/4919), der am Donnerstag an den
Innenausschuss überwiesen wurde. Ziel des Gesetzentwurfes ist
es, das veraltete Reisekostenrecht zu aktualisieren und zu
vereinfachen. Mit der künftigen Regelung soll die
Durchführung und die verwaltungstechnische Abwicklung von
Dienstreisen erleichtert und beschleunigt werden. Auch eine
elektronische Bearbeitung ist vorgesehen, heißt es.
Verringern soll sich zudem der Bearbeitungsaufwand. So wird laut
Bundesregierung mit insgesamt 17 statt bisher 27 Paragrafen und dem
Wegfall von zwei Rechtsverordnungen die Regelungsdichte reduziert.
Durch die gesetzliche Neufassung der Reisekosten in 16 Artikeln
werden allerdings Folgeänderungen bei weiteren Stammgesetzen
und Rechtsverordnungen notwendig. Den Angaben zufolge wurden im
vorgelegten Gesetzentwurf die Erfahrungen aus dem Abschlussbericht
der in den Haushaltsgesetzen von 1999 und 2000 beschlossenen
Experimentierklausel sowie die Erfordernis einen modernen
Travel-Management-Systems berücksichtigt. Im Weiteren sollen
mit der Neuregelung Anreize zur Wahl umweltverträglicher
Verkehrsmittel und zu einem umweltgerechten Verhalten der
Dienstreisenden gegeben werden. So sieht die Reform unter anderem
vor, dass bei Fahrt- und Flugkostenerstattung mögliche
Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen sind. Auch
werden Fahrtkosten nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche
Beförderungsmöglichkeit genutzt werden, kann heißt
es in dem Gesetzentwurf. Zur Aufwands- und Pauschvergütung
heißt es, dass Dienstreisende, denen
erfahrungsgemäß geringerer Aufwand für Verpflegung
oder Unterkunft als allgemein üblich entsteht, nach Bestimmung
der obersten Dienstbehörde oder der von ihr ermächtigten
Behörde anstelle Tagegeld, Übernachtungs- und
Auslagenerstattung eine entsprechende Aufwandsvergütung
erhalten. Diese könne auch nach Stundensätzen bemessen
werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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