Berlin: (hib/BOB) Die Glaubwürdigkeit des Regierungssprechers Bela Anda steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/4904). Darin erwähnt sie, dass zahlreiche Medienberichte über den Prozess um eine dem Regierungssprecher anvertraute und schließlich verschwundene Fotodiskette vor dem Landgericht Berlin "erhebliche Zweifel" an der Glaubwürdigkeit Andas aufkommen ließen. Die Union fragt in diesem Zusammenhang, ob die Bundesregierung es für tragbar hält, dass ein in zahlreichen deutschen Medien der Lüge überführter Regierungssprecher weiterhin seine Aufgaben an der Seite des deutschen Bundeskanzlers wahrnehmen kann. Außerdem will die Fraktion erfahren, ob es zutrifft, dass der Prozessvertreter der Bundesregierung gegenüber dem Berliner Landgericht die Auffassung vertreten hat, dass Anda unbestritten die Unwahrheit gesagt habe und Lügen nicht strafbar sei. Ob dies bedeutet, dass Anda auch lügen dürfe, wollen die Abgeordneten erfahren. Die Regierung soll auch sagen, ob sie eigene Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhaltes eingeleitet hat. Ob aufgrund der ursprünglichen unwahren Behauptungen durch den Regierungssprecher disziplinarische Maßnahmen gegen den Staatssekretär eingeleitet worden sind und ob es die Regierung für tragbar hält, dass einer ihrer Repräsentanten bewusst wahrheitswidrige Aussagen in Medien verbreiten lasse, ist auch von Interesse.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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