Berlin: (hib/BOB) Die CDU/CSU möchte,
dass die molekular-genetische Untersuchung von Körperzellen
(DNA-Analyse) zum Nachweis der Identität eines möglichen
Straftäters auf eine breitere Rechtsgrundlage gestellt wird.
Damit könnte die Effizienz der Tataufklärung weiter
verbessert werden, so die Union. Sie hat dazu ein Gesetzentwurf (
15/4926) vorgelegt. Danach soll sich der
"genetische Fingerabdruck" nicht mehr auf Straftaten von
erheblicher Bedeutung oder auf ein Delikt gegen die sexuelle
Selbstbestimmung zu beschränken. Auch die Prognose, dass gegen
den Betroffenen künftig Strafverfahren wegen Taten von
erheblicher Bedeutung zu führen seien, solle entfallen. Ebenso
soll der Richtervorbehalt hinsichtlich der Erhebung des
DNA-Identifizierungsmusters entbehrlich werden. In der Praxis der
Strafverfolgung, so die Union weiter, erweise sich, dass
Befürchtungen, die Ausweitung der DNA-Analyse verstoße
gegen die besondere informationelle Sensibilität von
Untersuchungen der menschlichen DNA und den verfassungsrechtlichen
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel, nicht
begründet sind. Die in der Strafprozessordnung (StPO)
geregelte molekular-genetische Untersuchung ziele darauf, die
Identität und gegebenenfalls das Geschlecht des Spurenlegers
festzustellen. Andere Untersuchungen seien nach dem Wortlaut der
StPO nicht zulässig.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf