Berlin: (hib/BES) Für einen
wirksameren Schutz Behinderter gegen sexuelle Übergriffe
plädiert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (
15/4928). In Deutschland gebe es erhebliche
Defizite im Umgang mit diesem Problem, schreiben die Abgeordneten
und berufen sich dabei auf die Antwort der Bundesregierung (
15/3154) auf eine Kleine Anfrage der Union (
15/3009). So seien Menschen mit Behinderung
deutlich häufiger Opfer sexueller Übergriffe als nicht
behinderte Menschen. Für sie seien die Folgen besonders
verheerend und die Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen,
eingeschränkt. Daher sei es notwendig - so die Union weiter -,
das gesellschaftliche Bewusstsein mit entsprechenden Kampagnen und
Publikationen zu sensibilisieren. Die Antragsteller schlagen vor,
das Problem in wissenschaftlichen Studien zu untersuchen. Darin
sollten der Umfang, die Besonderheiten und die Folgen sexueller
Übergriffe gegen Menschen mit Behinderungen repräsentativ
analysiert und darüber hinaus Ansatzpunkte für
Prävention und Therapie entwickelt werden. Die Bundesregierung
solle dafür sorgen, dass Betreuer und andere Personen, die in
der Behindertenhilfe tätig sind, besser über Umfang,
Besonderheiten, Erkennungs-, Präventions- und
Therapiemöglichkeiten sexueller Gewalt gegen Behinderte
informiert werden. Die Union fordert in diesem Zusammenhang ein
Konzept für Seminare und Schulungen sowie einen Leitfaden zum
Umgang mit sexuellen Übergriffen gegen Menschen mit
Behinderung. Die Bundesregierung solle überdies bessere
Kontrollmechanismen zur Verhinderung von sexuellen Übergriffen
in Einrichtungen - insbesondere durch Betreuungspersonal -
einführen. Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen
leben, sollten - so eine weitere Forderung der Abgeordneten -
Zugang zu unabhängigen Vertrauenspersonen außerhalb der
Einrichtungen bekommen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf