Berlin: (hib/WOL) Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht kein Zusammenhang zwischen dem Verschwinden eines irakischen Polizisten von einem Lehrgang in Deutschland und der Geiselnahme im Irak, heißt es in der Antwort ( 16/326) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/192). Laut Regierung befanden sich am 14. Dezember 2005 insgesamt 61 ausländische Polizisten und ähnliche Berufsangehörige zu Ausbildungszwecken in Deutschland; darunter 39 Richter und Polizisten aus dem Irak in einer Ausbildungseinrichtung in Brandenburg. Ein irakischer Lehrgangsteilnehmer sei dort vom 28. November bis 2. Dezember dem Unterricht ferngeblieben und sei nach freiwilliger Rückkehr von privaten Freizeitaktivitäten am 8. Dezember auf Grund des Verstoßes gegen die Lehrgangsgrundsätze vorzeitig in den Irak zurückgeschickt worden. Nach derzeitiger Kenntnis handelt es sich dabei um eine zufällige zeitliche Übereinstimmung zweier verschiedener Sachverhalte, deren Glaubhaftigkeit durch Befragung und polizeiliche Überprüfung bestätigt worden sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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