Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung erwägt eine Absenkung des Mindeststammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 16/283) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/134) mit. Die Änderung soll möglicherweise Bestandteil eines in Kürze vorgestellten Referentenentwurfs zur Form des GmbH-Rechts werden. Nach Angaben der Liberalen ist die Zahl der Gründungen einer englischen Private Limited Company (Limited) in Deutschland deutlich angestiegen. Die englische Limited sei zum Teil mit der deutschen GmbH vergleichbar. Einem deutschen Unternehmensgründer stehe es frei, nach englischen Recht eine Limited zu gründen, deren Verwaltungssitz sich in Deutschland befindet.
Nach dem Eindruck der Regierung werde im Übrigen bei der Werbung für die Gründung einer Limited der Umstand, dass nach englischem Recht kein Mindeststammkapital aufgebracht werden müsse, häufig in den Vordergrund gestellt und als angeblicher Vorteil gegenüber dem Kapitalerfordernis bei der GmbH hervorgehoben. Dabei werde aber bewusst verschwiegen, dass es sich bei dem Stammkapital, welches zur Gründung einer GmbH erforderlich ist, nicht um einen Haftungsfonds, sondern um Investitionskapital handele, das ein junges Unternehmen ohnehin benötige. Wie die Regierung weiter erläutert, seien ihr Konstellationen, in denen die Wahl einer ausländischen Gesellschaftsform die Möglichkeit eröffnen würde, die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern zu umgehen, "nicht ersichtlich". Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammer sei insofern eindeutig; die Kammerzugehörigkeit orientiere sich an der Veranlagung zur Gewerbeteuer. Vor diesem Hintergrund sei eine Reform des genannten Gesetzes in diesem Punkt nicht erforderlich.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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