Berlin: (hib/VOM) 109 obere und oberste Bundesbehörden haben im Rahmen des E-Government-Programms "Bund online 2005" insgesamt 238 Informationsdienstleistungen über das Internet zur Verfügung gestellt. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/333) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/289) zu den Vorbereitungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes zum Jahresbeginn. Diese Informationsangebote seien direkt über die Homepages der Behörden und zentral über das Informationsportal der Bundesverwaltung unter www.bund.de zu erreichen. Anträge auf individuellen Informationszugang könnten über viele der im Rahmen von "Bund online 2005" eingerichteten Internet-Angebote der Bundesbehörden gestellt werden. Auf die Frage der FDP, ob das Bundesinnenministerium für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bereits Gebühren bestimmt habe, heißt es in der Antwort, die Informationsgebührenverordnung werde noch im Januar erlassen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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