Meldevorschriften im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr
geändert
Wirtschaft und Technologie/Verordnung -
18.01.2006
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat
die Meldevorschriften im Zahlungsverkehr mit anderen EU-Staaten an
Vorgaben der Europäischen Union angepasst. Dazu hat sie eine
Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (
16/361) vorgelegt, die bereits am 1. Januar
2006 in Kraft getreten ist. Danach müssen
grenzüberschreitende Zahlungen eines in Deutschland
ansässigen Geldinstituts mit anderen Formularen als bisher bei
der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Die österreichischen
Gebiete Jungholz und Mittelberg (Kleines Walsertal), die im
Außenwirtschaftsgesetz bislang als Teil des deutschen
Zollgebietes behandelt wurden, werden nun Österreich
zugerechnet. Dies gilt vor allem für die europäischen
Außenhandelsstatistiken und die volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung sowie die monetären und
zahlungsbilanzorientierten Statistiken der Europäischen
Zentralbank. Die Wirtschaftsbeziehungen zu den beiden Gebieten
werden auch in deutschen Statistiken als Beziehungen zu
Österreich erfasst. Weitere Änderungen durch die
Verordnung betreffen im Wesentlichen die Verwendung von Vordrucken
im Zusammenhang mit Meldepflichten der Geldinstitute.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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