Berlin: (hib/SUK) Form und Struktur der
abfallrechtlichen Überwachung sollen an die Vorgaben des
EG-Rechtes angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (
16/400) der Bundesregierung vor. Bislang habe
das deutsche Überwachungsrecht die entsprechenden
EG-rechtlichen Vorgaben zwar inhaltlich korrekt, aber nicht in
begrifflicher und struktureller Identität mit dem EG-Recht
umgesetzt, so die Bundesregierung. Dies bringe Abweichungen zur
abfallrechtlichen Überwachung in anderen Mitgliedstaaten mit
sich. Dies stelle insbesondere grenzüberschreitend tätige
Unternehmen vor Probleme. Dies könne mit der geplanten
Anpassung verhindert werden, außerdem werde mit ihr die
reibungslose Umsetzung künftiger Änderungen der
Überwachungsvorgaben der EG gewährleistet.
Zusätzlich soll sowohl im abfallrechtlichen Nachweisverfahren
als auch in den Einzelverordnungen über die Verwertung oder
Beseitigung bestimmter Abfälle die elektronische Form
eingeführt werden. So werde die Nachweisführung
vereinfacht, zudem seien damit die Nachweisdaten schneller
verfügbar und könnten effizienter ausgewertet
werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf