Berlin: (hib/VOM) Nach den Auswirkungen
der Öl-Gas-Preisbindung auf den Wettbewerb im deutschen
Gasmarkt erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (
16/409). Anfang der 60er-Jahre hätten
erdgasproduzierende und -importierende Unternehmen die als
Öl-Gas-Preisbindung bekannte Vereinbarung getroffen, wonach
der Gaspreis dem Ölpreis folgt. Diese Preisbindung sollte
einerseits den Erdgasproduzenten langfristige Absatzsicherheit
gewähren, um die hohen Investitionen in Erschließung,
Verarbeitung, Transport und Vertrieb des Erdgases zu refinanzieren,
schreiben die Liberalen. Andererseits sollte sie für die
Gasversorgungsunternehmen die Konkurrenzfähigkeit des Erdgases
im Wettbewerb mit dem Heizöl sichern. Für die FDP stellt
sich die Frage, ob diese Vereinbarung über 40 Jahre nach der
Markteinführung des Erdgases, das inzwischen einen Marktanteil
von gut 40 Prozent erreicht habe, noch zeitgemäß ist.
Die Bundesregierung soll sagen, ob sie dies genauso sieht und ob
sich der Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt durch einen Verzicht
auf die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis verändern
würde. Gefragt wird, ob es sich bei dieser Koppelung um eine
unerlaubte Preisabsprache handelt und ob sie gegen das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen verstößt.
Schließlich erkundigen sich die Abgeordneten, welche
Länder in absehbarer Zeit planen, auf die
Öl-Gas-Preisbindung zu verzichten.