Berlin: (hib/VOM) Frühere
Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)
und des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) der DDR sollen
einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen erhalten.
CDU/CSU und SPD wollen sie in den Geltungsbereich des seit dem 1.
Januar 1997 geltenden Gesetzes über einen Ausgleich für
Dienstbeschädigungen in den neuen Ländern einbeziehen.
Sie haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung von
Vorschriften des sozialen Entschädigungsrechts und des
Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im
Beitrittsgebiet (
16/444) vorgelegt. Ebenfalls einbezogen werden
die Angehörigen der übrigen Sonderversorgungssysteme der
DDR, also der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei,
der Feuerwehr und des Strafvollzugs. Zugleich soll einen Anspruch
auf Dienstbeschädigungsausgleich rückwirkend zum 1.
März 2002 erhalten, wer am 1. August 1991 Anspruch auf eine
Dienstbeschädigungsrente eines DDR-Sonderversorgungssystems
hatte, diesen Anspruch aber aufgrund rechtlicher Änderungen
verloren hat. Der Gesetzentwurf geht unter anderem auf einen
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2001
über Regelungen zu den Dienstbeschädigungsteilrenten aus
den Sonderversorgungssystemen der DDR zurück. Das Gericht
hatte die Vorschriften des Anspruchs- und
Anwartschaftsüberführungsgesetzes, welche besagen, dass
diese Dienstbeschädigungsteilrenten bei den Angehörigen
dieser Sonderversorgungssysteme wegfallen, wenn diese Renten mit
anderen Leistungen zusammentreffen, für unvereinbar mit dem
Grundgesetz erklärt. Weitere Änderungen in dem
Gesetzentwurf gehen auf einen Beschluss des Verfassungsgerichts vom
9. November 2004 zurück. Das Gericht hielt es für nicht
verfassungsgemäß, dass für den Partner einer
nichtehelichen Gemeinschaft keine Versorgungsleistungen nach dem
Bundesversorgungsgesetz und dem Opferentschädigungsgesetz
vorgesehen sind, wenn er nach dem gewaltsamen Tod des anderen
Lebenspartners die Betreuung der gemeinsamen Kinder übernimmt
und dabei auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet. Karlsruhe
hatte dem Gesetzgeber aufgetragen, bis Ende März diesen Jahres
eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.
Schließlich hatte das Bundessozialgericht am 20. Juli 2005
entschieden, dass für Berechtigte nach dem
Bundesversorgungsgesetz in den neuen Ländern nicht nur die
Beschädigtengrundrente und die
Schwerstbeschädigtenzulage, sondern auch die die Alterszulage
gezahlt werden muss. Die zu erwartenden Nachzahlungen für die
ehemaligen Angehörigen der Sonderversorgungssysteme der DDR
beziffern die Fraktionen auf 735.000 Euro für den Bund, davon
335.000 Euro für ehemalige Angehörige von MfS und AfNS.
Die jährlichen Mehraufwendungen für
MfS-/AfNS-Angehörige werden rückwirkend zum 1. März
2002 auf 540.000 Euro beziffert. Auf die neuen Länder kommen
danach Nachzahlungen für Angehörige der Deutschen
Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs von 250.000 Euro
zu. Ohne die Neuregelung wäre dagegen mit Mehrkosten von rund
1,3 Millionen Euro jährlich sowie Nachzahlungen von bis zu 5,5
Millionen Euro zu rechnen, heißt es in dem
Gesetzentwurf.