Berlin: (hib/VOM) Die Fraktion Die Linke
beschäftigt sich in einer Kleinen Anfrage (
16/483) mit der Möglichkeit von
Behinderten, Zugang zu Umweltinformationen zu erhalten. Die
Abgeordneten verweisen darauf, dass im
Bundesumweltinformationsgesetz das Recht jedes Bürgers auf
Zugang zu Umweltinformationen geregelt ist. Das Gesetz verweise
jedoch nicht ausdrücklich auf das
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahre 2002, das den
barrierefreien Zugang auch im "kommunikativen Bereich" vorschreibe.
Daraus leiteten manche Länder offenbar ab, so die Fraktion,
dass für die Umsetzung des Bundesumweltinformationsgesetzes
keine landesrechtlichen Ansprüche auf barrierefreien Zugang,
etwa für blinde Menschen, bestünden. Die Regierung soll
sagen, weshalb im Bundesumweltinformationsgesetz ein Hinweis auf
die Pflicht zur barrierefreien Zugänglichkeit aller
Informationen fehlt und welche Verbindlichkeit das
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz für Ländergesetze
hat. Schließlich fragen die Abgeordneten, was die Regierung
kurzfristig unternehmen will, um klarzustellen, dass barrierefreier
Zugang zu Informationen zu einer Selbstverständlichkeit werden
muss.