Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung will
den Schutz der Menschen vor Fluglärm "deutlich" verbessern.
Das geht aus einem Gesetzentwurf (
16/508) hervor, mit dem das veraltete Gesetz
zum Schutz vor Fluglärm von 1971 "grundlegend modernisiert"
werden soll. Die Bundesregierung plant, die maßgeblichen
Grenzwerte um die größeren militärischen und
zivilen Flugplätze abzusenken und das Verfahren für die
Berechnung der Lärmbelastung zu modernisieren. Dabei soll
zwischen bestehenden und neuen bzw. wesentlich baulich erweiterten
Flugplätzen sowie zwischen zivilen und militärischen
Flugplätzen differenziert werden. Außerdem soll für
Flugplätze mit relevantem Nachtflugbetrieb erstmals innerhalb
eines Lärmschutzbereiches eine "Nacht-Schutzzone" eingerichtet
werden. Mit diesen Regelungen werde der Lärmschutzbereich
deutlich ausgeweitet. In hochbelasteten Bereichen muss der
Flugplatzbetreiber laut Entwurf zudem die erforderlichen baulichen
Schallschutzmaßnahmen an bereits bestehenden Wohnungen
finanzieren, vor allem den Einbau von Schallschutzfenstern.
Außerdem soll die Gesetzesnovelle den Neubau von Wohnungen
außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche und die Errichtung
von sonstigen schutzbedürftigen Einrichtungen im näheren
Flugplatzumfeld "deutlich" einschränken, um dem Entstehen
"künftiger Lärmkonflikte" besser vorzubeugen und
Freiräume für die Flughäfen zu sichern. Die
Kostenfolgen für die Novelle sind im ursprünglichen
Referentenentwurf auf 75 bis 95 Millionen Euro für die
militärischen Flugplätze geschätzt worden, für
die zivilen auf 614 bis 738 Millionen Euro, so die Bundesregierung.
Der Gesetzentwurf enthalte jedoch Änderungen, die zu
"relevanten Verringerungen" der Kosten führten. Die Kosten
verteilten sich für den Bundeshaushalt auf einen Zeitraum von
insgesamt etwa zehn Jahren. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass die Flughäfen wegen der Kosten für den baulichen
Schallschutz in der neu eingeführten Nacht-Schutzzone die
Entgelte für nächtliche Starts und Landungen erhöhen
könnten. Die könne "geringfügig erhöhte Preise"
für nächtliche Passagierflüge und Frachttransporte
nach sich ziehen, die die Flughafengesellschaften bestrebt sein
dürften, die Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen
"verursachergerecht" weiter zu geben. Unmittelbare Auswirkungen auf
das Verbraucherpreisniveau seien "nicht zu erwarten".