Zypries: Beschränkung vor Gericht auf eine
Tatsacheninstanz "vom Tisch"
Rechtsausschuss/Rechtsausschuss - 08.02.2006
Berlin: (hib/BOB) Nach Auffassung von
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist die so genannte
"funktionale Zweigliedrigkeit" der Gerichtsverfahren - also dass
allein eine einzige Instanz die Tatsachen feststellen soll, eine
weitere auf die Prüfung reiner Rechtsfragen beschränkt
ist - "vom Tisch". Dies erklärte die Ministerin am
Mittwochmorgen vor dem Rechtsausschuss. Auch die Zusammenlegung von
Gerichten sei ein "sehr schwieriges Thema", zu dem die Regierung
eine Stellungnahme abgeben müsse, wenn über den Bundesrat
das Thema wieder eingebracht werde, so Zypries. Der Bund und die
Länder hätten verschiedene Themen im Rahmen einer
geplanten Justizreform übernommen, die sie bearbeiten und zur
nächsten Justizministerkonferenz vorstellen wollten. SPD und
Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich unterdessen
dafür aus, dass die federführende Beratung bei der
Föderalismusreform beim Rechtsausschuss liegen müsse. Die
CDU/CSU forderte des Weiteren, die Federführung innerhalb der
Bundesregierung beim Justizministerium (BMJ) anzusiedeln. Die
Justizministerin wollte zur Federführung innerhalb des
Parlaments keine Stellung nehmen, weil es allein Sache des
Bundestages sei, die Zuständigkeiten festzulegen. Zur
Aufgabenteilung innerhalb der Regierung sagte sie, in der letzten
Wahlperiode sei das BMJ zuständig gewesen, jetzt liege die
Federführung beim Innenministerium. Zypries kündigte im
Übrigen an, dass Anfang April dieses Jahres ein Gesetzentwurf
zur Regelung des Unterhaltsrechts das Kabinett erreiche. Er habe
zum Ziel, zuerst die Kinder abzusichern. Erst in zweiter Linie
kämen die Ehepartner an die Reihe. Ebenso werde das Kabinett
im späten Frühjahr eine modifizierte Kronzeugenregelung
behandeln.
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