Berlin: (hib/SAS) Mit dem Anliegen, den
Tierschutz national und auf europäischer Ebene voranzubringen,
haben die Bündnisgrünen zwei Anträge (
16/549,
16/550) eingebracht. Darin fordern sie die
Bundesregierung auf, die EU-Kommission von ihrem
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich abzubringen.
Ihrem Antrag zufolge (
16/549) strebt die EU-Kommission eine Klage
gegen das Alpenland vor dem Europäischen Gerichtshof an, um
Österreich zur Aufhebung des Verbots der Haltung und
Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen zu bewegen. Die
EU-Kommission bemängelt, dass mit dem seit 1. Januar 2005
wirksamen Verbot der freie Dienstleistungsverkehr
"unrechtmäßig" eingeschränkt werde. Die Handlungen
der EU-Kommission sehen die Abgeordneten im Widerspruch zur
Aufnahme des Tierschutzes in die EU-Verfassung im November 2004,
mit der sich die Staatengemeinschaft erstmals ausdrücklich zu
diesem Ziel bekannt habe. Gefordert wird im Weiteren (
16/550), dass die Regierung an der Abschaffung
der Käfigbatteriehaltung festhält und dafür
eintritt, dass die Kennzeichnungspflicht auch auf solche
verarbeitete Produkte ausgedehnt wird, zu deren Herstellung rund
die Hälfte der Eier hierzulande benötigt werden. Das
trifft etwa bei Nudeln oder Eierlikör zu. In ihrem zehn Punkte
umfassenden Forderungskatalog machen sich die Grünen auch
für die Einführung eines Verbandsklagerechtes für
anerkannte Tierschutzverbände stark. Zudem soll die
Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die zweite
Verordnung zum Tierschutz in der Nutztierhaltungsverordnung
für Pelztiere "zügig" vom Bundesrat beschlossen sowie die
Arbeit zur Schaffung eines Zentralregisters "Waldtiere im Zirkus"
fortgesetzt wird.