Berlin: (hib/MPI) Die Bundesagentur
für Arbeit (BA) informiert die Bezieher von Arbeitslosengeld
II (ALG II) vorab schriftlich über eine Telefonbefragung. Wie
es in einer Antwort der Bundesregierung (
16/607) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/463) weiter heißt, bestehe derzeit
keine Verpflichtung zur Teilnahme an einer Telefonbefragung. Die
ALG-II-Empfänger würden zudem sowohl in der schriftlichen
Vorabinformation als auch zu Beginn des Gesprächs darauf
hingewiesen, dass ihnen aufgrund einer Auskunftsverweigerung
während des Telefonats keine Nachteile entstünden. Die
Bundesregierung verweist auf eine Vereinbarung im
Koalitionsvertrag, wonach Leistungsempfänger zur Teilnahme an
Telefonabfragen verpflichtet werden sollen. In den Abfragen solle
überprüft werden, ob sich an den für die
Leistungsgewährung maßgeblichen Lebensverhältnissen
etwas geändert habe. Nach datenschutzrechtlichen
Einwänden sei mit dem Bundesbeauftragten für den
Datenschutz für die Vorabinformation über ein
bevorstehendes Gespräch ein Musterschreiben erarbeitet worden.
Den Angaben zufolge finden seit dem 12. Januar 2006
Telefonbefragungen zunächst in Oberhausen, Erfurt, in Leipzig
und im Altenburger Land statt. Die Möglichkeit für
telefonische Befragungen bestehe aber für ganz Deutschland.
Bei der BA sei dazu ein "Service Center Kundenbetreuung"
eingerichtet worden.