Berlin: (hib/IMO) Die Einführung
einer bundeseinheitlichen Regelung zu einem Leitfaden für
einbürgerungswillige Muslime ist nicht vorgesehen,
erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/614) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/485). Die Regierung bekräftigt jedoch
ihre Auffassung, dass Fragen zu den Voraussetzungen im Rahmen einer
möglichen Einbürgerung notwendig und zulässig seien.
Es sei vorgesehen, mit den einzelnen Ländern Gespräche
darüber zu führen. Die Abgeordneten hatten wissen wollen,
ob die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren des
Bundes und der Länder diskutiert hätten, wie das
Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der
Verwaltungspraxis umgesetzt werden solle und ob die Regierung
Stellung dazu bezogen habe. Dazu erklärt die Regierung, sie
habe an Planungen des Landesinnenministeriums von
Baden-Württemberg nicht teilgenommen. Die dort aufgrund des
Fragekatalogs erhobenen Daten würden weder in
bundeseinheitlich geführten Ausländerdateien noch im
Ausländerzentralregister gespeichert.