Berlin: (hib/SAS) Pflanzenschutzmittel,
die in einem Mitgliedsland der Europäischen Union zugelassen
sind, können künftig auch in Deutschland rasch zum
Einsatz kommen, ohne dass sie hierzulande ein eigenständiges
Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Voraussetzung
dafür sei, dass sie den gleichen Wirkstoff aufweisen, wie ein
in Deutschland zugelassenes Präparat und mit ihm in der
Zusammensetzung und Beschaffenheit übereinstimmen.
Geprüft werde dies mit einem "stark vereinfachten
Antragsverfahren" vor der ersten Einfuhr der Pflanzenschutzmittel.
Einer entsprechenden Regelung hat der Ausschuss für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am
Mittwochvormittag mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des
Pflanzenschutzgesetzes der Koalitionsfraktionen (
16/644) in geänderter Fassung zugestimmt.
Für die Vorlage stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP
und Die Linke. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag
von Bündnis 90/Die Grünen, in dem diese eine Klarstellung
verlangten, wann das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BfVL) auf eine Vergleichsuntersuchung
dringen kann. Nach der Novelle kann das BfVL eine
Vergleichsuntersuchung für so genannte parallelimportierte
Pflanzenschutzmittel mit dem Referenzmittel durch ein geeignetes
Labor dann verlangen, wenn es zur "Feststellung der
Verkehrfähigkeit erforderlich" ist. Nach Meinung der
Grünen sollte eine Vergleichsuntersuchung immer dann
erforderlich sein, wenn der Antragsteller keinen Nachweis
darüber erbringen kann, dass etwa das Produkt aus der gleichen
Produktionsstätte stammt. Einig waren sich die Fraktionen
darin, dass das Gesetz zur Anpassung an EU-Recht notwendig sei.
Auch würden damit Umweltschutzstandards bei Parallelimporten
von Pflanzenschutzmitteln verbessert sowie Rechtssicherheit
für die Anwender geschaffen. Union und FDP mahnten an, das
Verfahren zur Überprüfung der Wirkstoffe und
Zusatzstoffe, wie es in einer dem Gesetz folgenden Verordnung
festgelegt werden soll, für die Anwender "überschaubar
und unbürokratisch" zu gestalten. Die abschließende
Beratung im Bundestag steht für den 9. März an.