Berlin: (hib/WOL) Abschiebungen von Ausländern trotz gegenteiliger Beschlüsse von Gerichten sind der Bundesregierung nicht bekannt. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 16/797) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/715) zu Rückführungen afghanischer Flüchtlinge aus Hamburg und anderen Bundesländern. Vielmehr habe das Land Hamburg Vorwürfe des Nachrichtenmagazins "Panorama" zurückgewiesen und die Redaktion der "Manipulation von Sachverhalten beschuldigt". Im Übrigen gingen die Bundesländer im Hinblick auf ausreispflichtige afghanische Staatsangehörige entsprechend der von der Innenministerkonferenz vereinbarten Grundsätze zur Rückführung und weiteren Behandlung afghanischer Flüchtlinge vor. Danach würden vorrangig afghanische Staatsangehörige zurückgeführt, die wegen einer im Bundesgebiet begangenen Straftat verurteilt wurden, gegen deren Aufenthalt andere Ausweisungsgründe vorliegen oder bei denen es sich um Personen handelt, bei denen Hinweise auf eine Gefährdung der inneren Sicherheit nicht innerhalb angemessener Fristen ausgeräumt werden konnten. Die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan wird für Mai bis Dezember 2005 mit insgesamt 170 angegeben, darunter 42 aus Hamburg, 29 aus Bayern und 21 aus Nordrhein-Westfalen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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