Öffentliche Anhörung über die Umsetzung des
Europäischen Haftbefehls
Rechtsausschuss/Rechtsausschuss - 04.04.2006
Berlin: (hib/BOB) Um die Umsetzung des
Europäischen Haftbefehls geht es in einer öffentlichen
Anhörung, die am 5. April stattfindet. CDU/CSU und SPD haben
dazu einen Gesetzentwurf (
16/544) vorgelegt. Die Initiative möchte
die Auslieferung deutscher Staatsbürger zum Zwecke der
Strafverfolgung genauer regeln. Das Bundesverfassungsgericht hatte
im Juli vergangenen Jahres ein Gesetz, das der Umsetzung eines
EU-Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl
dienen sollte, für nichtig erklärt. Nach den
vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz über die
internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist die Auslieferung
eines Deutschen unter anderem nur zulässig, wenn
grundsätzlich die spätere Rücküberstellung in
die Bundesrepublik zur Vollstreckung einer verhängten
Freiheitsstrafe gesichert ist. Ferner ist gefordert, dass die Tat
keinen "maßgeblichen" Bezug zu Deutschland aufweist. Neun
Sachverständige sind zu dem Hearing eingeladen. Die
Anhörung beginnt um 14 Uhr im Jakob-Kaiser-Haus, Raum
1.302.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf