Berlin: (hib/VOM) Der Rechnungszinssatz
von sechs Prozent bei Pensionsrückstellungen liegt noch
innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums. Darauf
verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/1091) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/872). Die Abgeordneten hatten darauf
verwiesen, dass das Einkommensteuergesetz für
Pensionsrückstellungen in der betrieblichen Altersversorgung
einen Rechnungszinssatz von sechs Prozent vorsieht. Je höher
der Zinssatz, desto niedriger seien die in der Bilanz ausgewiesenen
Pensionsrückstellungen, so die Fraktion. Die Abgeordneten
hatten das Institut der Wirtschaftsprüfer zitiert, das diesen
Zinssatz für "unrealistisch hoch" gehalten habe, weil sich ein
halber Prozentpunkt Zinsdifferenz mit zehn Prozent auf die
Höhe der Rückstellungen auswirke. Da sich das
Gesamtvolumen der in den Bilanzen der deutschen Unternehmen
ausgewiesenen Pensionsrückstellungen auf 215 Milliarden Euro
belaufe, würde sich so ein zusätzlicher
Rückstellungsbedarf von 86 Milliarden Euro ergeben, hatte die
Fraktion argumentiert. Die Bundesregierung räumt in ihrer
Antwort ein, dass die durchschnittliche Kapitalmarktrendite der
letzten Jahre geringer gewesen sei als der für die
bilanzsteuerrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen
maßgebende Rechnungszinssatz. Allerdings handele es sich bei
Pensionsrückstellungen um sehr langfristige Verpflichtungen,
für die ein höherer Zinssatz grundsätzlich
gerechtfertigt sei, weil der langfristige Kapitalmarktzins in der
Regel über dem kurzfristigen liege. Der Gesetzgeber orientiere
sich bei der Festlegung des Rechnungszinssatzes auch an der
Prognose über die Kapitalrendite von Unternehmen mit
Pensionsverpflichtungen, heißt es in der Antwort.