Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung teilt die Ansicht, dass die Beschäftigung von Kindern, zumal unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen im indischen Saatgut-Anbau, eine Menschenrechtsverletzung und einen Verstoß gegen internationale Arbeitsnormen darstellt. Dies macht sie in ihrer Antwort ( 16/1089) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/980) deutlich. Indien habe sich dem Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) allerdings bisher noch angeschlossen. Es werde nötig sein, hier weitere Überzeugungsarbeit mit Blick auf eine Ratifizierung auch in Indien zu leisten. Die Bundesregierung habe seit Beginn der neunziger Jahre das IAO-Programm zur Beseitigung der Kinderarbeit zunächst maßgeblich initiiert und dann kontinuierlich finanziell unterstützt. Damit sei es gelungen, auch in Indien Projekte zu verankern, die den Teufelskreis zwischen Kinderarbeit, fehlender Schulbildung und sich nachher über Generationen verfestigender Armut wenigstens in einigen Beispielen zu durchbrechen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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