Berlin: (hib/MPI) Ehemalige
Stasi-Mitarbeiter erhalten Ausgleichszahlungen für
Dienstbeschädigungen künftig nur nach einer
Einzelfallprüfung. Alle Fraktionen mit Ausnahme von Die Linke
stimmten am Mittwoch im Ausschuss für Arbeit und Soziales
einem entsprechend geänderten Gesetzentwurf der Koalition (
16/444) zu. Die Linke enthielt sich. Die
Änderung wird damit begründet, dass Leistungen für
solche Personen verhindert würden, "die im Zusammenhang mit
ihrer Dienstausübung gegen die Grundsätze der
Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben". Die
Beweispflicht liegt laut der geänderten Fassung des
Gesetzentwurfes beim Antragsteller. Dies bedeute etwa, dass ein
früherer MfS-Mitarbeiter seine Stasi-Personal- und
-Gesundheitsakte für die Prüfung selbst vorlegen muss.
Alle Fraktionen bekräftigten zugleich, dass für Opfer der
Stasi eine so genannte Ehrenpension eingerichtet werden müsse.
Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten es als "bittere
Pille", dass nunmehr auch ehemalige MfS-Mitarbeiter in den Genuss
von Zahlungen für Dienstbeschädigungen kommen. Dies sei
allerdings durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des
Bundessozialgerichts unabänderlich. Zumindest habe aber die
Möglichkeit zur Leistungsversagung in das Gesetz eingezogen
werden können. In diesen Urteilen wurde laut Gesetzentwurf
festgelegt, dass neben früheren Stasi-Mitarbeitern auch den
Angehörigen der übrigen Sonderversorgungssysteme der DDR,
also der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei, der
Feuerwehr und des Strafvollzugs, künftig Alterszulage,
Beschädigtengrundrente und Schwerstbeschädigtenzulage in
voller Höhe zu gewähren sind. Nach Schätzungen des
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes (BStU) handelt es sich um zirka 800
dienstbeschädigte ehemalige Stasi-Mitarbeiter. Die SPD verwies
darauf, dass den Interessen der Stasi-Opfer vor dem Hintergrund der
Urteile so weit wie möglich entgegengekommen worden sei. Die
FDP unterstrich, sie hätte sich gewünscht, dass
festgehalten worden wäre, wer die
Einzelfallüberprüfung von dienstbeschädigten
Stasi-Mitarbeitern übernimmt. Die Union verwies auf den
Koalitionsvertrag, in dem eine Lösung für eine Opferrente
angestrebt werde. Daran werde gearbeitet. Die Linke
äußerte die Erwartung, dass trotz der
Einzelfallprüfung nur sehr wenige frühere
Stasi-Mitarbeiter von einem Leistungsbezug ausgeschlossen werden
könnten. Die Prüfungen seien mit erheblichem Aufwand und
Kosten verbunden. Die Mittel sollten daher besser in eine
Opferrente fließen. Mit den Stimmen von Union und SPD
beschloss der Ausschuss darüber hinaus einen
Entschließungsantrag zu einem Richtlinienvorschlag des
Europäischen Parlamentes und des Rates zu einer erleichterten
Mitnahme von Betriebsrentenanwartschaften bei einem Wechsel zu
einem Arbeitgeber in einem anderen EU-Staat. Dieser soll am
Donnerstag im Rahmen der Rentendebatte im Plenum behandelt werden.
Grundsätzlich begrüßten die Koalitionsfraktionen
zwar das Anliegen. Sie bemängelten aber, dass die nationalen
Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigt würden.
So sei zu befürchten, dass sich bei einer unveränderten
Annahme des EU-Richtlinienvorschlags die Arbeitgeber zunehmend aus
der betrieblichen Altersversorgung zurückzögen. Die
Grünen konnten sich mit einem eigenen
Entschließungsantrag, dem auch die Linksparlamentarier
zustimmten, nicht durchsetzen.