Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
räumt mit Blick auf das Arbeitslosengeld II (Alg II)
"erhebliche datenschutzrechtliche Probleme" ein. In ihrer Antwort (
16/1084) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/903) führt sie diese auf den
"Zeitdruck" bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreformen "Hartz IV"
zurück. Die Probleme beträfen insbesondere die fehlende
Protokollierung von Suchanfragen durch Mitarbeiter der
Arbeitsagenturen und das damit einhergehende Fehlen eines
bundesweiten Berechtigungskonzeptes. Nach Informationen der
Grünen-Fraktion haben rund 40.000 Mitarbeiter der
Bundesagentur für Arbeit "unkontrolliert" Zugriff auf sensible
gesundheitliche und familiäre Daten von Hilfesuchenden, wie
etwa Informationen über Drogensucht, Vorstrafen oder
Eheprobleme. Laut Regierung sind die Mängel noch immer nicht
behoben worden, da die verwendete Software A2LL nicht ausreichend
funktioniere. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
habe die Bundesagentur für Arbeit nunmehr schriftlich
aufgefordert, dass der Software-Anbieter T-Systems, eine
Telekomtochter, bis Ende des Jahres zusammen mit dem
Bundesdatenschutzbeauftragten die Software den
datenschutzrechtlichen Erfordernissen anpasst. Die Regierung
kündigt ferner an, dass Langzeitarbeitslosen "spätestens
bis Juni 2006" neue Vordrucke und Ausfüllhinweise zur
Verfügung stünden, die unter Mitarbeit des Bundes- und
der Landesdatenschutzbeauftragen erstellt worden seien. Eine
frühere Veröffentlichung der Formulare sei wegen des
notwendigen Abstimmungsprozesses und zahlreicher rechtlich
gebotener Ergänzungen nicht möglich gewesen.