Berlin: (hib/MPI) In EU-Staaten wie Irland, Italien und Spanien werden die gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz in öffentlichen Einrichtungen und in der Gastronomie offenbar gut akzeptiert. Zu diesem Schluss kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1130) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion ( 16/1011) zum Schutz der Bevölkerung vor Passivrauchen. Zwar lägen noch keine wissenschaftlichen Studien zur Umsetzung und zu Erfahrungen mit den Regelungen zum Nichtraucherschutz vor, jedoch werde etwa aus Irland berichtet, dass die Rauchverbote gut eingehalten würden. So seien bei Kontrollen zirka 93 Prozent aller Arbeitsplätze inklusive der Gastronomie rauchfrei gewesen, schreibt die Regierung. In Italien unterstützten rund 90 Prozent das Rauchverbot. Die Bundesregierung setzt dennoch weiter auf eine Selbstverpflichtung des Gastgewerbes zur Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen von Angestellten und Gästen. Danach sollen bis zum 1. März 2008 mindestens 90 Prozent der Speisebetriebe mindestens 50 Prozent des Platzangebots für Nichtraucher verbindlich bereitstehen. Die Vereinbarung gelte für alle Speisebetriebe mit mehr als 75 Quadratmetern Gastfläche oder 40 Sitzplätzen.
Die Regierung verweist darauf, dass die Gesetzgebungskompetenz für Regelungen zum Gesundheitsschutz in erster Linie bei den Ländern liege. Eine Zuständigkeit des Bundes für Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen bestehe allenfalls über die Bundeskompetenzen zum Arbeitsschutz, zu Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten und dem Verkehr von Giften sowie zur Luftreinhaltung. Falls, wie mit der Föderalismusreform geplant, die Zuständigkeit für die Gaststättengesetzgebung vom Bund auf die Länder übertragen wird, wären, so die Regierung, "die Länder für die Regelungen für ein Rauchverbot auf Basis des Gaststättenrechts zuständig". Gegebenenfalls könne dies zu unterschiedlichen Regelungen in den Ländern führen. Zurzeit bestünden noch keine landesgesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen. Brandenburg plane in diesem Jahr allerdings ein gesetzliches Rauchverbot für öffentliche Einrichtungen des Landes, das Land Bremen ein gesetzliches Rauchverbot in Krankenhäusern und in Tageseinrichtungen für Kinder. Auf EU-Ebene wollen laut Regierung Lettland in diesem Jahr sowie England, Belgien und Estland im Jahr 2007 umfassende Rauchverbote in der Gastronomie einführen. Kein Rauchverbot oder freiwillige Regelungen gibt es in Dänemark, Portugal, Luxemburg, Österreich und den Niederlanden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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