Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält den Schutz des Namens "Sparkasse" im Kreditwesengesetz trotz eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegen Deutschland für gerechtfertigt. In ihrer Antwort ( 16/1238) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/1074) schreibt die Regierung, die Regelung diene dem Schutz des Wirtschaftsverkehrs und der Verbraucher. Die Verbraucher verbänden mit der Bezeichnung "Sparkasse" bestimmte Merkmale, etwa die öffentliche Trägerschaft, die regionale Ausrichtung und eine besondere Einlagensicherheit, und vertrauten in die gesetzlich garantierten Vorgaben. Dagegen sei der Name "Sparkasse" keine Voraussetzung dafür, sich in einem bestimmten Geschäftsfeld zu betätigen. Das Kreditwesengesetz enthalte auch kein Ver- oder Gebot, dass etwa konkrete Kredit- und Finanzdienstleistungen ausschließlich einer bestimmten Kategorie von Kreditinstituten vorbehalten sind. Die Regierung weist allerdings darauf hin, ihre Antwort sei lediglich als vorläufig zu betrachten, da derzeit die Gespräche mit den zuständigen Dienststellen der Kommission noch liefen.
Die Liberalen hatten darauf verwiesen, dass nach Überzeugung der Brüsseler Kommission der Namensschutz für öffentlich-rechtliche Institute gegen die Kapital- und Niederlassungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt verstoße. Wie die Regierung erläutert, erwäge die EU-Kommission dem Vernehmen nach die Fortsetzung des Vertragsverletzungsverfahrens. Falls seitens der Kommission die Abgabe einer "begründeten Stellungnahme" an Deutschland beschlossen werde, würden die gemeinschaftsrechtlichen Bedenken im Einzelnen geprüft, sicherte die Regierung zu. Da sie keinen Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Anforderungen erkennen könne, plane sie derzeit keine Novellierung des Kreditwesengesetzes, betont die Regierung weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf