Berlin: (hib/SUK) Seit dem 1. April 2006
können Studierende an deutschen Hochschulen Studienkredite
beantragen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
vergeben werden. Vermittelt werden die Kredite über so
genannte Vertriebspartner. Die Linksfraktion befürchtet, "dass
sich die Art und Weise der Vergabe dieser Kredite besonders
nachteilig für Studierende und Studieninteressierte aus
schwachen sozialen Schichten auswirken wird". In einer Kleinen
Anfrage (
16/1265) will die Fraktion daher wissen, wie
die Bundesregierung es bewertet, dass es nach den
Akkreditierungsbedingungen nicht zu den Aufgaben der
Vertriebspartner der KfW gehört, eine Rechtsberatung
vorzunehmen. Damit könnten Studierende im Fall einer
Fehlberatung den Vertriebspartner nicht haftbar machen. Die
Fraktion fragt danach, welche Maßnahmen die Bundesregierung
vorsieht, um Studierende finanziell und rechtlich im Fall von
Fehlberatungen abzusichern und was sie plant, um Fehlberatungen zu
vermeiden. Zudem will Die Linke wissen, wie die Regierung die
Diskrepanz zwischen dem BAföG-Höchstsatz und der
maximalen Höhe des Studienkredits bewertet und was sie plant,
um die Verschuldung durch die KfW-Kredite und deren Folgen
evaluieren zu lassen.