Beihilfevorschriften ändern
Petitionsausschuss - 10.05.2006
Berlin: (hib/MIK) Für eine
Änderung der "starren und unflexiblen" Beihilfevorschriften
hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am
Mittwochvormittag einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe der
Bundesregierung "zur Erwägung" zu überweisen. Der Petent,
ein pensionierter Soldat, führte aus, dass er nach der
Entfernung eines Zahns im Unterkiefer die entstandene
Zahnlücke mit einem Implantat schließen lassen wollte.
Die Kosten hierfür hätten rund 2.000 Euro betragen. Die
Wehrbereichsverwaltung habe jedoch den vorgelegten Heil- und
Kostenplan mit der Begründung abgelehnt, nach den
Beihilfevorschriften des Bundes würden in der Regel bis zu
drei - unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu vier -
Implantate pro Kiefer gezahlt. Da er jedoch schon fünf, vom
Dienstherrn bezahlte Implantate im Unterkiefer habe, seien die
Kosten der Überkronung nicht erstattungsfähig. Der
alternative Heil- und Kostenplan, der die Entfernung vorhandener
Kronen und die Schließung der entstandenen Zahnlücke
durch eine Brücke und neue Überkronungen vorsieht, sei
nach Auskunft der Wehrbereichsverwaltung hingegen
beihilfefähig - obwohl die Kosten mit rund 4.000 Euro mehr als
doppelt so hoch liegen. Für die Ausschussmitglieder war es
nicht nachvollziehbar, wenn eine mindestens gleichwertige und
insgesamt kostengünstigere Behandlung unter Verwendung eines
Implantates nur teilweise bezuschusst wird, während die
doppelt so teure herkömmliche Behandlung offensichtlich in
voller Höhe beihilfefähig ist. Dies widerspreche dem
haushaltsrechtlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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