Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach der Umsetzung der Selbstverpflichtung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zum Nichtraucherschutz. In einer Kleinen Anfrage ( 16/1558) führen die Abgeordneten aus, die erste Stufe der Vereinbarung sei zum 1. März 2006 in Kraft getreten. Danach müssten mindestens 30 Prozent aller Speisebetriebe mindestens 30 Prozent ihres Raumangebotes für Nichtraucher bereithalten. Die Mitteilung der DEHOGA von Ende Februar 2006, wonach 31,5 Prozent der größeren Speisebetriebe diese Stufe der Selbstverpflichtung umgesetzt hätten, zweifelt die Fraktion an. Sie will nun von der Regierung wissen, ob und mit welchem Ergebnis sie die Angaben der DEHOGA stichprobenartig überprüft hat. Zudem fragen die Abgeordneten, ob die Regierung weitergehende Maßnahmen für einen verbesserten Schutz vor Passivrauchen plant.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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