Linksfraktion: Nutzern von Grundstücken angemessene
Entschädigung zahlen
Recht/Gesetzentwurf - 07.06.2006
Berlin: (hib/BOB) Nach Auffassung der
Linksfraktion sollen die Nutzer von Garagen sowie von
Wochenendhäusern, Grundstückseinrichtungen und
Anpflanzungen bei Auslaufen der Investitionsschutzfrist Ende 2006
bzw. Ende 2022 eine Wert ausgleichende Entschädigung erhalten.
Eine entsprechende Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes
ist dazu erforderlich, schreiben die Abgeordneten in einem
Gesetzentwurf (
16/1736). Die Nutzer hätten in der Regel
erhebliche finanzielle und arbeitsmäßige Investitionen
gehabt, wie zum Beispiel die Erschließung der häufig
verwilderten oder verwahrlosten Bodenfläche, die Anlage von
Einrichtungen zur Energie- und Wasserversorgung sowie
Abwasserentsorgung oder die Errichtung eines Bungalows oder einer
Garage. Der durch die Investitionstätigkeit des Nutzers
begründete Wertzuwachs des Grundstückes falle bei
Beendigung des Nutzungsverhältnisses aber vollständig dem
Bodeneigentümer zu. Aus diesem Grunde müsste der
Eigentümer dem Nutzer nach dem Ende des
Vertragsverhältnisses auch für den Zeitwert der
Grundstücke eine angemessene Entschädigung leisten.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf