Berlin: (hib/JBU) Behinderte und pflegebedürftige Menschen sollen ab Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf das trägerübergreifende Persönliche Budget (TPB) erhalten. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/1738) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1492) hervor. Geplant ist, dass die Betroffenen selbst die jeweils erforderlichen Dienstleistungen einkaufen sollen sowie Assistenten nach dem Arbeitgebermodell einstellen können. So wolle man sich an den Qualitäts-Bedürfnissen der Kunden orientieren. Dabei sollten auch positive Erfahrungen aus Schweden und den Niederlanden ins deutsche Sozialleistungssystem einbracht werden.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass dazu entsprechende Modellprojekte bereits in acht Bundesländern liefen. Die Genehmigung der Anträge erfolge durch die Leistungsträger. Bei der Bewilligung seien diese allerdings dazu verpflichtet, den Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Antragsteller zu klären und zu berücksichtigen. Es gebe darüber hinaus mittlerweile verschiedene Beratungsinitiativen und zum Teil zusätzliche örtliche Beratungsmöglichkeiten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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