Im Bundestag notiert: Umgang mit Gewissensentscheidungen
Verteidigung/Kleine Anfrage - 08.06.2006
Berlin: (hib/BOB) Wie die Bundesregierung
sicherstellen will, dass ausschließlich die geltende
Rechtslage Grundlage für den Umgang mit
Gewissensentscheidungen in der Bundeswehr durch die Berater ist,
insbesondere im Fall völkerrechtswidriger Angriffskriege, will
die Linksfraktion wissen. In einer Kleinen Anfrage (
16/1734) weist sie darauf hin, dass ihres
Erachtens in einem internen Leitfaden "Hinweise für
Rechtsberater und Rechtslehrer - Umgang mit Soldaten und
Soldatinnen, die aus Gewissensgründen Befehlen nicht befolgen
wollen" ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni vorigen
Jahres "offen in Frage" gestellt wird. Es bestehe deshalb
Klärungsbedarf.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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