Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung
sieht sich zurzeit nicht in der Lage, eine generelle Aussage
darüber zu machen, ob das Immobilienvermögen der Deutsche
Bahn (DB AG) einen deutlich höheren Verkehrswert hat als
bilanziert. In ihrer Antwort (
16/1801) auf eine entsprechende Kleinen Anfrage
der FDP-Fraktion (
16/1583) heißt es zu - nach Angaben der
Liberalen - in der Presse erhobenen Vorwürfen, dass die DB AG
die Vorschriften der Bahnreform-Gesetzgebung zur Zuordnung von
Immobilien nicht korrekt umgesetzt habe, das
Bundesverkehrsministerium habe die Bahn aufgefordert, ihr
hinsichtlich des "amtlich bekannt gewordenen Sachverhalts weitere
Aufklärung zu geben". Der Bund habe die DB AG von seiner
Rechtsauffassung in Kenntnis gesetzt und gehe nach den
Gesprächen mit dessen Vorstand davon aus, dass die DB AG einen
"gesetzeskonformen Zustand" herstellen werde. Der Vorstand der Bahn
habe zugesagt, in der Vergangenheit unter anderem mit Blick auf
ursprüngliche, inzwischen jedoch aufgegebene Planungen der
Holding zugeordnete Immobilien den Infrastrukturgesellschaften zu
übertragen. Nach Regierungsangaben ist der Bundesrechnungshof
mit der Sache bereits befasst. Er habe bei einer Prüfung im
vergangenen Jahr festgestellt, dass der Frankfurter Hauptbahnhof
nicht Eigentum der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft sei. Zur
Erläuterung heißt es weiter, im Zuge der Bahnreform
seien mit Eintragung der Deutschen Bahn AG in das Handelsregister
im Jahr 1994 alle unmittelbar und ausschließlich
bahnnotwendigen Liegenschaften des Bundeseisenbahnvermögens
(BEV) auf die DB AG übergegangen. Um Auseinandersetzungen
darüber zu vermeiden, welche Liegenschaften "bahnnotwendig"
sind, sei im August 1996 ein Vergleich zwischen der DB AG und dem
BEV als abschließende Rahmenvereinbarung über die
endgültige Aufteilung der Liegenschaften geschlossen worden.
Laut Regierung sind mit dieser Vereinbarung die Ansprüche des
Bundes abgegolten.