Berlin: (hib/SAS) Im Konflikt über
die mögliche Einführung eines Managementsystems für
Walfang lehnt die Bundesregierung nachdrücklich "die
kontinuierlichen Versuche der Walfangbefürworter ab", das
Fangverbot für die Säugetiere aufzuheben und den
kommerziellen Walfang nach den Bestimmungen der Mitgliedstaaten des
Internationalen Walfangkommission (IWC) wieder zuzulassen. In ihrer
Antwort (
16/1772) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/1584) erklärt die Regierung, die
wirtschaftlichen Interessen von Walfangländern wie Japan,
Norwegen oder Island müssten hinter den Belangen des
Artenschutzes bei Walbeständen zurücktreten. Ihr liege
die Aufrechterhaltung des seit mehr als 20 Jahren weltweit
gültigen Walfangmoratoriums "ganz besonders am Herzen". Die
Walschutzländer wollen dieses auch bei der Einführung
eines Revidierten Bewirtschaftungsverfahrens (RMS), das den
kommerziellen Walfang kontrollieren würde, beibehalten. Die
Walfangbefürworter träten demgegenüber für die
Aufhebung des Moratoriums ein, wenn sich das IWC auf ein solches
Bewirtschaftungsverfahren einige. Bei den seit mehr als zehn Jahren
andauernden Diskussionen über dieses Thema seien die
Kontroversen auch bei der zuletzt im vorigen Jahr in Ulsan/Korea
tagenden Arbeitsgruppe wieder zutage getreten. Die Auffassungen der
IWC-Mitgliedstaaten blieben dabei in der Kernfrage gespalten, ob
der Beschluss eines RMS gleichzeitig die Aufhebung des Fangverbots
mit sich bringen müsse. Die Bundesregierung spricht in diesem
Zusammenhang von "tief greifenden" Meinungsunterschieden. Diese
hätten zum Ausdruck gebracht, dass die weitere gemeinsame
Arbeit an einem solchen Revidierten Bewirtschaftungsverfahren
für den Walfang auf einen späteren Zeitpunkt verschoben
werden sollte. Die Regierung zieht eigenen Angaben zufolge ohnehin
nur ein "anspruchsvolles RMS" in Betracht, das auf einer wirksamen
Kontrolle basiert. Dabei gehe es konkret um den Einsatz von
nationalen und internationalen Beobachtern, den Einsatz eines
Satellitenüberwachungssystems, DNA-Analysen und ein System zur
Fangdokumentation. Des Weiteren macht sie ihre Zustimmung zu einem
RMS von Fangquoten nach einem "äußerst konservativen
Berechnungsverfahren" abhängig.