Berlin: (hib/JBU) Eltern, die nur knapp
unter der Mindesteinkommensgrenze liegen, sollte die
Möglichkeit eingeräumt werden, statt Arbeitslosengeld II
(Alg II) den Kinderzuschlag zu beziehen. Dieser Vorgabe sollte nach
Ansicht der Bundesregierung eine umfassende Weiterentwicklung des
Kinderzuschlags folgen. In ihrer Antwort (
16/1818) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1637) erklärt die Regierung, durch die
Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten könnten mehr
Kinder den Zuschlag erhalten. Voraussetzung sei allerdings, dass
dadurch die Eltern aus dem Alg-II-Bezug für die gesamte
Familie herauskommen. Diese Regelung würde sich auch als
Flexibilisierung der Mindesteinkommensgrenzen auswirken. Wie die
Regierung mitteilt, wurden im laufenden Jahr bis Ende Mai insgesamt
659.260 Anträge auf Kinderzuschlag gestellt, 70.057 wurden
bewilligt. Aufgrund der Erweiterung von Bedarfsgemeinschaften um
Kinder zwischen dem vollendeten 18. und 25. Lebensjahr erwartet die
Bundesregierung, dass sich die Zahl der Kinder, für die
Kinderzuschlag gezahlt wird, um rund 3,3 Prozent erhöht. Der
bestehende Haushaltsansatz für den Kinderzuschlag wird nach
Einschätzung der Bundesregierung dadurch nicht
überschritten. Die Ausgaben im Bundeshaushalt seien aufgrund
der im Jahr 2005 gestellten und bewilligten Anträge und der
Höhe des durchschnittlich gezahlten Kinderzuschlags ermittelt
worden. Durchschnittlich sei im vergangenen Jahr ein Zuschlag in
Höhe von 75 Euro monatlich pro Kind gezahlt worden.