Regierung: Alg II darf bei stationärem
Krankenhausaufenthalt gekürzt werden
Arbeit und Soziales/Antwort - 21.06.2006
Berlin: (hib/MPI) Das Arbeitslosengeld II
(Alg II) darf bei einem stationären Krankenhaushalt bei
Vollverpflegung um bis zu 35 Prozent gekürzt werden. Darauf
habe sich das frühere Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit und
dem Deutschen Verein für öffentliche und private
Fürsorge geeinigt, heißt es in der Antwort der
Bundesregierung (
16/1838) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1730). Grundlage dafür sei das
Bedarfsdeckungsprinzip, wonach die Regelleistung dann zu mindern
ist, wenn der Bedarf anderweitig gedeckt ist. Deshalb halte sie die
Kürzung auch für rechtlich zulässig, schreibt die
Regierung weiter.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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