Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
plant, anstelle der bisherigen Personenstandsbücher in den
kommunalen Standesämtern ein elektronisches
Personenstandsregister einzuführen. Dazu hat sie einen
Gesetzentwurf zur Reform des Personenstandsrechts (
16/1831) vorgelegt. Die vorgesehenen
Personenstandsregister (Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister,
Geburtenregister, Sterberegister) sollen den heutigen
Personenstandsbüchern nachgebildet sein. Das bisherige
Familienbuch soll durch die Beurkundungen in den
Personenstandsregistern überflüssig werden. Darüber
hinaus ist vorgesehen, die Beurkundungsdaten zu reduzieren. Neu
ordnen will die Regierung die Benutzung der
Personenstandsbücher, und schließlich soll eine
rechtliche Grundlage für eine Testamentsdatei geschaffen
werden. Die Regelungen sehen unter anderem vor, dass der
Standesbeamte mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der
Registerdaten bescheinigt. Auf die Angabe des Berufs, der heute
keine personenstandsrechtliche Aussagekraft mehr habe, solle
künftig verzichtet werden. Die Standesämter sollen zudem
dadurch entlastet werden, dass die Personenstandsregister nach
Ablauf bestimmter Fristen den zuständigen Archiven zur
Übernahme angeboten werden. Die Regierung erhofft sich
erhebliche Einsparungen bei den Standesämtern durch den
Wegfall des Familienbuches. Langfristig sei mit einem
jährlichen Einsparvolumen von rund 46 Millionen Euro zu
rechnen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme 48
Änderungs- und Prüfwünsche zu dem Gesetzentwurf
geäußert. Unter anderem hat er vorgeschlagen,
zunächst nur dringende Einzelfragen wie die Abschaffung des
Familienbuchs, die Straffung der Beurkundungsinhalte und die
Überarbeitung der Benutzungsregelungen zu regeln. Die
elektronische Personenstandsführung sollte nach Meinung der
Länderkammer aber erst in einer zweiten Reformstufe
eingeführt werden. Dabei sollte ein Bundesland die zentrale
elektronische Registerführung in einem Pilotprojekt
übernehmen. Der Bundesrat hält ferner eine weitere
Diskussion über das künftige Beurkundungssystem für
erforderlich, die einige Zeit in Anspruch nehmen und zu einer
zeitlichen Verzögerung führen werde. Schließlich
sollte der Bund die Kosten für die Einrichtung der
elektronischen Personenstandsbuchführung übernehmen. Die
Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine
Aufteilung in zwei Teilgesetze und eine Ausklammerung der
Vorschriften über die elektronische Registerführung ab.
Dadurch würde das Kernanliegen der Reform auf einen fernen
Zeitpunkt verschoben. Auch der Kostenübernahme durch den Bund
stimmt die Regierung unter Hinweis auf das Finanzverfassungsrecht
nicht zu.