Berlin: (hib/VOM) Nach den Exportgenehmigungen für die Ausfuhr so genannter Dual-use-Güter, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können, erkundigt sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/1850). Die Bundesregierung soll sagen, wie viele Einzelgenehmigungen für solche Güter seit dem Jahr 2000 von ihr erteilt und wie viele Anträge abgelehnt worden sind. Gefragt wird, in welche Staaten diese Güter exportiert wurden, welchen Gesamtwert die tatsächlichen Ausfuhren hatten und wie die Regierung den Endverbleib der Güter in den jeweiligen Zielländern garantiert. Die Regierung soll unter anderem auch darlegen, wie sie die Exportkontrolle bei Dual-use-Gütern verbessern will.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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