Berlin: (hib/BOB) Das Parlament hat sich
nach Auffassung der Bundesregierung zu Recht dafür
entschieden, eine pauschale Aufhebung von Urteilen der
NS-Militärjustiz abzulehnen und es bei der
Einzelfallprüfung zu belassen. Dies teilt sie in ihrer Antwort
(
16/1849) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1749) mit. Die Frage, ob der Verrat des
nationalsozialistischen Vernichtungskriegs verurteilenswert sei,
lasse sich nur im konkreten Einzelfall beantworten. Dabei komme es
darauf an, ob infolge des Verrats zusätzliche Opfer unter der
Zivilbevölkerung oder deutschen Soldaten zu beklagen waren
oder ob infolge des Verrats derartige Opfer gerade vermieden
wurden. Das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer
Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege erfasse unter anderem
strafgerichtliche Entscheidungen, die unter Verstoß gegen
elementare Gedanken der Gerechtigkeit nach dem 30. Januar 1933 zur
Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des NS-Unrechtsregimes aus
"militärischen" Gründen ergangen seien. Dementsprechend
seien grundsätzlich auch Urteile wegen Kriegsverrats, die
diese Voraussetzungen erfüllten, bereits heute durch Gesetz
aufgehoben.