Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
erwartet, dass die Entgelte an die Betreiber von Strom- und
Gasnetzen aufgrund der Regulierung durch die Bundesnetzagentur
spürbar sinken. Das Ausmaß sei von einer individuellen
Prüfung der Netzbetreiber abhängig und könne nicht
pauschal angegeben werden, betont sie in ihrer Antwort (
16/1923) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/1789). In welchem Umfang kommunale
Netzbetreiber sowie Städte und Gemeinde betroffen seien,
könne nicht abstrakt gesagt werden. Die Netzentgelte
würden unter dem Gesichtspunkt geprüft, ob sie den Regeln
einer "kostenorientierten Entgeltbildung" entsprechen. Es werde
nicht geprüft, für welchen Zweck die Erträge aus dem
Netzgeschäft eingesetzt werden. Der Kalkulation der
Netzentgelte wird nach Darstellung der Regierung eine
"kalkulatorische" Gewerbesteuer zugrunde gelegt, und zwar auch
dann, wenn im steuerlichen Querverbund kommunaler Unternehmen
tatsächlich eine geringere oder gar keine Gewerbesteuer
gezahlt werden muss.