Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat
am Mittwochvormittag drei Gesetzentwürfe angenommen, die am
morgigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden sollen. In
geänderter Fassung nahm das Gremium sowohl die gleichlautenden
Entwürfe von CDU/CSU und SPD (
16/1545) und der Bundesregierung (
16/1859) für das
Steueränderungsgesetz 2007 an, wobei Anträge der FDP (
16/1654), auf weitere Steuererhöhungen zu
verzichten, und von Bündnis 90/Die Grünen, das
Steueränderungsgesetz 2007 zurückzuziehen (
16/1501), keine Mehrheiten fanden. Ebenfalls in
geänderter Fassung billigte der Ausschuss den
Regierungsentwurf zur Neuregelung der Besteuerung von
Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes (
16/1172,
16/1347). Ein Antrag der
Bündnisgrünen, Biokraftstoffe intelligent zu fördern
und die Steuerbegünstigung zu erhalten (
16/583), wurde abgelehnt. Während bei
diesen beiden Gesetzen die Koalitionsfraktionen jeweils dafür
und die Opposition geschlossen dagegen stimmte, wurde der
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von EU-Richtlinien
für den Bankensektor (
16/1335) einstimmig bei Enthaltung der
Linksfraktion angenommen. Es handelt sich dabei um die Ergebnisse
der jahrelangen internationalen Verhandlungen in Basel über
die angemessene Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute (Basel
II). Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 hat sich der Ausschuss
für eine Reihe von Einschränkungen ausgesprochen, die
Anfang nächsten Jahres in Kraft treten sollen. Zum einen ist
geplant, die Entfernungspauschale für Fahrten von der Wohnung
zum Arbeitsplatz drastisch zu kürzen. Künftig sollen nur
noch Fernpendler vom 21. Kilometer an 30 Cent pro Kilometer als
Werbungskosten geltend machen können. Damit wird das
"Werkstorprinzip" eingeführt, wonach Fahrten zum Arbeitsplatz
grundsätzlich als Privatsache gelten. Die jetzige Lösung
stelle lediglich eine Härtefallregelung für Fernpendler
dar, wie es von Koalitionsseite hieß. Nahezu halbiert werden
soll der Sparerfreibetrag auf 750 Euro für Alleinstehende und
1.500 Euro für Verheiratete. Bezieher sehr hoher Einkommen
(250.000 Euro Ledige, 500.000 Euro Verheiratete) sollen einen
dreiprozentigen Zuschlag zur Einkommensteuer ("Reichensteuer")
zahlen müssen. Der Ausschuss nahm allerdings einen
Änderungsantrag der Koalition an, wonach Gewinneinkünfte
durch einen Entlastungsbetrag vom Steuerzuschlag verschont bleiben.
Ferner ist geplant, die Bezugsdauer des Kindergeldes vom 27. auf
das 25. Lebensjahr zu verringern. Ein Änderungsantrag und ein
Entschließungsantrag der Grünen sowie ein
Entschließungsantrag der Linksfraktion zu dem Entwurf fanden
keine Mehrheit. Die Grünen hatten vorgeschlagen, den
Kilometersatz der Entfernungspauschale auf 15 Cent vom ersten
Kilometer an festzusetzen und die Altersgrenze für das
Kindergeld sowie den Sparerfreibetrag nicht zu senken. Die Linke
betonte, dass Gesetz sei "Sozialabbau" und gehe in die falsche
Richtung. Die FDP erklärte, sie halte die Einführung der
"Reichensteuer" und die Änderung der Pendlerpauschale für
verfassungswidrig. Die Koalition bleibe den Bürgern eine
Entlastung schuldig. Dem hielt die Koalition entgegen, dass
Haushaltssanierung und Subventionsbau im Mittelpunkt des Gesetzes
stünden. Geändert hat der Ausschuss auch den
Regierungsentwurf zum Einstieg in die Besteuerung von
Biokraftstoffen. Die Steuerbegünstigung für die reinen
Biokraftstoffe Biodiesel und Pflanzenöl soll nun von Ende 2009
auf Ende 2011 verlängert werden. Für alle anderen
Biokraftstoffe soll sie allerdings Ende 2009 auslaufen. Für
reinen Biodiesel soll die Steuer bis Ende 2007 9 Cent pro Liter
betragen und dann jährlich gestaffelt auf 45 Cent im Jahr 2012
ansteigen. Reines Pflanzenöl soll bis Ende 2007 steuerfrei
bleiben, ab 2008 mit 10 Cent pro Liter besteuert werden. Auch hier
soll jährlich gestaffelt im Jahr 2012 die Vollbesteuerung mit
45 Cent pro Liter erreicht sein. In der Landwirtschaft eingesetzte
Biokraftstoffe sollen steuerfrei bleiben. Die Koalition setzte
darüber hinaus durch, dass Biokraftstoffe für in
Seehäfen verwendete Geräte künftig ebenfalls
steuerfrei werden. Die Steuerentlastung für Biodiesel, der
fossilen Kraftstoffen beigemischt wird, soll 2007 wegfallen. Noch
in diesem Jahr soll per Gesetz eine Quote für die Beimischung
ab 2007 vorgeschrieben werden. Schließlich beschloss der
Ausschuss, Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoffe gleich zu
behandeln und jeweils bis Ende 2018 steuerlich zu begünstigen.
Weitgehend Einigkeit herrschte über die
Basel-II-Beschlüsse. Hier nahm der Ausschuss mit der Mehrheit
von Union, SPD und FDP eine Entschließung an, wonach die
Banken aufgefordert werden sollen, den kreditsuchenden Unternehmen
ihre Rating-Entscheidungen (Bewertung der Kreditwürdigkeit) in
nachvollziehbarer Weise schriftlich offen zu legen. Die
Spitzenverbände der Kreditwirtschaft sollen nach dem Willen
der Abgeordneten eine solche Selbstverpflichtung formulieren und
deren Anwendung empfehlen. Nach zwei Jahren solle die Regierung dem
Parlament berichten, ob eine gesetzliche Regelung dennoch
erforderlich ist. Zur Begründung heißt es, die
Kreditnehmer hätten ein legitimes Interesse, dass die
Rating-Ergebnisse offengelegt werden. Nur so könnten
Unrichtigkeiten im Rating-Prozess entdeckt werden.