Berlin: (hib/VOM) Bundesweit haben Sport- und Freizeitvereine 2.065 Verträge mit Bundesbehörden über die Nutzung von Land- und Wasserflächen des Bundes abgeschlossen. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1953) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1786). Die daraus erzielten Nutzungsentgelte hätten sich 2005 auf rund 1,37 Millionen Euro summiert. Diese Nutzungsentgelte seien im Mai 2004 um 30 Prozent angehoben worden, nachdem sie zuvor seit 1987 unverändert geblieben seien. Die Anhebung sei bei den einzelnen Verträgen zum jeweils vertraglich vereinbarten Zeitpunkt wirksam geworden.
Wie die Regierung mitteilt, werden gemeinnützige Körperschaften steuerlich bevorzugt behandelt, weil sie von der Körperschaft, Gewerbe-, Grund- und Erbschaftssteuer befreit sind. Eine gesetzliche Förderung gemeinnütziger Sportvereine gebe es dagegen nicht. Allerdings sollen die Vereine vor "unzumutbaren finanziellen Belastungen" geschützt werden. Die gemeinnützigen Vereine würden im Bundeshaushalt 2006 des Bundesverkehrsministeriums über einen Haushaltsvermerk entlastet, mit dem rückwirkend ab Mai 2004 eine "Entgeltermäßigung von einem Drittel des Nutzungsentgelts" gewährt wird, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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