Berlin: (hib/BOB) Die Bundregierung soll sicherstellen, dass mit allen Staaten, an die Deutschland Personen ausliefert, "verbindliche Vereinbarungen" bestehen, die es der Bundesrepublik ermöglichen, Informationen über das weitere Schicksal dieser Leute einzuholen. Dies müsse auch für Staaten gelten, die Personen in Haft nehmen, wie es in einem Antrag der FDP-Fraktion ( 16/2096) heißt. Die deutsche Regierung solle sich dabei nicht allein auf die diplomatische Versicherung verlassen, sondern sich dafür einsetzen, dass die bestehenden internationalen Verpflichtungen, insbesondere zur Verhinderung der Folter, effektive Mechanismen zu ihrer Durchsetzung enthalten. Die Liberalen begründen ihre Forderung damit, dass in jüngster Zeit der Verdacht entstehe, Verdächtige würden im Rahmen des weltweiten Kampfes gegen den Terror in geheimen Gefängnissen inhaftiert, unter Einsatz von Folter verhört, und es werde ihnen ein rechtsstaatliches Verfahren vorenthalten. Die Fraktion weist darauf hin, dass bei Verhaftungen durch deutsche Stellen nicht nur menschenrechtliche Pflichten wie die Beachtung des Rechts auf Leben, des Verbots willkürlicher Verhaftung, des Rechts auf ein faires Verfahren oder des Folterverbots einzuhalten seien. Vielmehr gebe es eine strikte Bindung an die deutschen Grundrechte, selbst wenn Handlungen im Ausland gegenüber Ausländern vorgenommen werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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