Berlin: (hib/VOM) Von der in Brüssel erreichten Einigung über die EU-Dienstleistungsrichtlinie profitieren nach Auffassung der Bundesregierung alle. Für die Dienstleister verbesserten sich die Rahmenbedingungen vor allem durch Verwaltungsvereinfachungen wie die Einführung einheitlicher Ansprechstellen und erleichterte Genehmigungsverfahren, heißt es in ihrer Antwort ( 16/2058) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/136). Hinzu kämen mehr Transparenz und der Wegfall von Behinderungen bei der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Profitieren würden aber auch die Arbeitnehmer und Beschäftigungssuchenden in Deutschland, weil die hiesigen Arbeitsbedingungen nicht berührt, die bestehenden Arbeitsverhältnisse gesichert und neue Arbeitsplätze geschaffen würden. Der Text des Richtlinienentwurfs berücksichtige schließlich auch die Interessen von Dienstleistungskunden und Verbrauchern, vor allem durch mehr Auswahl, bessere Informationsansprüche und hohe Standards für Sicherheit und Qualität der Dienstleistungen.
Wie es weiter heißt, habe der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat am 29. Mai trotz "erheblicher Widerstände" eine Verhandlungslösung erreicht, die sowohl die Interessen der deutschen Unternehmen als auch der Arbeitnehmer, Beschäftigungssuchenden und Verbraucher berücksichtige. Der vereinbarte Text basiere auf dem ausgewogenen Kompromiss des Europaparlaments, auf den zuvor schon die EU-Kommission ihren geänderten Vorschlag aufgebaut habe. Dieser Text beziehe zahlreiche Dienstleistungsbranchen ein, etwa im Handel, in der Gastronomie, im Handwerk, bei den informationstechnischen Dienstleistungen, in Forschung und Entwicklung, bei Unternehmens- und technischen Dienstleistungen sowie bei der Beratung und in der Bauwirtschaft. Auf diesen Gebieten führe der Abbau bürokratischer Hindernisse zu "substanziellen Verbesserungen", glaubt die Regierung.
Gleichzeitig hätten "gegen erhebliche Widerstände" Ausnahmen zum Schutz wichtiger deutscher Interessen durchgesetzt werden können. Die Regierung nennt vor allem die Herausnahme des gesamten Arbeitsrechts sowie der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit. Ausdrücklich ausgenommen blieben auch sensible Bereiche wie Leiharbeit, Gesundheits- und Sozialdienstleistungen einschließlich der Pflege, audiovisuelle Dienstleistungen, Glücksspiel, Steuern und Notare. Ferner habe die Regierung erreicht, dass die ursprünglich vorgesehenen Einschränkungen für die Kontrollen bei der Arbeitnehmerentsendung gestrichen worden seien. Bei den Regelungen für vorübergehend im EU-Ausland tätige Dienstleister werde nun klargestellt, dass die Mitgliedstaaten den freien Marktzugang für Anbieter von Dienstleistungen aus anderen EU-Staaten garantieren und bestimmte Barrieren abbauen müssen. Ausnahmen seien zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Gesundheit und der Umwelt vorgesehen. Für Kontrollen sei das Land zuständig, in dem die Dienstleistung erbracht wird.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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